vorbehalten

vorbehalten

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vor|be|hal|ten ['fo:ɐ̯bəhaltn̩], behält vor, behielt vor, vorbehalten <itr.; hat:
sich die Möglichkeit offenlassen, gegebenenfalls anders zu entscheiden:
die letzte Entscheidung in dieser Frage hast du dir hoffentlich vorbehalten; das zu entscheiden ist, bleibt dem Chef vorbehalten; gerichtliche Schritte behalte ich mir vor; »Alle Rechte vorbehalten«.
Syn.: sich ausbedingen (geh.), beanspruchen, bestehen auf.

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vor||be|hal|ten 〈V. refl. 160; hat〉 sich etwas \vorbehalten als Bedingung stellen, zur Bedingung machen, beanspruchen, gegebenenfalls etwas zu dürfen ● ich behalte mir das Recht vor, Änderungen vorzunehmen; Widerruf \vorbehalten unter Umständen kann das Gesagte, Erlaubte widerrufen werden; die endgültige Entscheidung bleibt, ist ihm vorbehalten er allein trifft die endgültige E.

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vor|be|hal|ten <st. V.; hat:
1. <v. + sich> sich die Möglichkeit für bestimmte Schritte od. für eine andere Entscheidung offenlassen:
sich das Recht v., etw. zu tun;
sich gerichtliche Schritte v.
2.
jmdm., einer Sache vorbehalten sein/bleiben (ausschließlich für jmdn., etw. bestimmt, ausersehen sein: die Nutzung dieses Gebäudes war der Parteileitung vorbehalten).

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vor|be|hal|ten <st. V.; hat: 1. <v. + sich> sich die Möglichkeit für bestimmte Schritte od. für eine andere Entscheidung offen lassen: sich das Recht v., etw. zu tun; sich gerichtliche Schritte v.; der Hersteller behält sich Änderungen vor; Sie ... halfen ihnen ... Bäume verflößen, jene wertvollen Stämme, die zu schlagen die Deutschen selbstverständlich nur sich vorbehielten (A. Zweig, Grischa 66). 2. *jmdm., einer Sache vorbehalten sein/bleiben (ausschließlich für jmdn., etw. bestimmt, ausersehen sein): Schliemann hatte ihre ersten Spuren gefunden. Ihre Aufdeckung sollte einem anderen vorbehalten bleiben (Ceram, Götter 74); die Bänke rund um die Arena sind den Herren von den Parteileitungen vorbehalten (Thieß, Reich 515); im Slaski-Stadion ..., das internationalen Begegnungen vorbehalten ist (NZZ 23. 10. 86, 40). 3. (veraltet) bereithalten, reservieren: Ganz anderes und für mein Leben Bedeutenderes behielt an diesem Abend das Schicksal mir vor (Th. Mann, Krull 267).

Universal-Lexikon. 2012.

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  • Vorbehalten — Vorbehálten, verb. irregul. act. S. Halten. 1. Sich etwas vorbehalten, etwas auf eine andre Zeit zu thun aufbehalten, etwas bis auf eine andre Zeit verschieben. Ich habe mir diese Arbeit auf morgen vorbehalten. Hast du mir denn keinen Segen… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • vorbehalten — vo̲r·be·hal·ten1; behält vor, behielt vor, hat vorbehalten; [Vt] sich (Dat) etwas vorbehalten sich das Recht nehmen, etwas Bestimmtes noch zu tun, weil man mit etwas nicht völlig einverstanden ist <sich gerichtliche Schritte (gegen jemanden)… …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • vorbehalten — sich vorbehalten sich ausbedingen, sich ausbitten, in Erwägung ziehen, sich offenhalten, sich offenlassen; (landsch.): sich aushalten; (veraltend): sich bedingen; (landsch., sonst veraltet): sich ausbehalten. * * *… …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • vorbehalten — vor|be|hal|ten; ich behalte es mir vor; ich habe es mir vorbehalten; vorzubehalten …   Die deutsche Rechtschreibung

  • vorbehalten, sich — sich vorbehalten V. (Aufbaustufe) ein Recht o. Ä. für sich beanspruchen Synonyme: sich ausbedingen, sich ausbitten Beispiel: Er hat sich vorbehalten, mitentscheiden zu können. Kollokation: alle Rechte vorbehalten …   Extremes Deutsch

  • vorbehalten — vürbehalde …   Kölsch Dialekt Lexikon

  • Irrtum vorbehalten — Irrtum vorbehalten,   Abkürzung I. von, im Geschäftsverkehr eine Klausel, durch die sich besonders Banken bei Kontoauszügen die Irrtumsberichtigung vorbehalten …   Universal-Lexikon

  • Alle Rechte vorbehalten — „Alle Rechte vorbehalten“ (englisch: All rights reserved) ist ein aus dem Urheberrecht (englisch Copyright) stammender Satz, der urheberrechtlich geschützten Werken beigefügt wird. Das heutige Urheberrecht verlangt in den meisten Ländern keine… …   Deutsch Wikipedia

  • Eingang vorbehalten — Eingang vorbehalten,   Abkürzung E. v., Klausel im Bankgeschäft, die besagt, dass die Gültigkeit von Gutschriften für zum Inkasso eingereichte Wechsel oder Schecks vom Eingang der Geldleistung des zur Zahlung Verpflichteten abhängt …   Universal-Lexikon

  • Selbstbelieferung vorbehalten — ⇡ Lieferfähigkeit vorbehalten …   Lexikon der Economics

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